Rechtliche Hinweise
Nutzungsbedingungen
Diese Nutzungsbedingungen („Bedingungen“ oder „Nutzungsbedingungen“) stellen einen Vertrag dar, der die Nutzung der Funktionen und Dienste von nuwacom durch unsere Kunden regelt. Sie beinhalten die folgenden Dokumente:
Allgemeine Geschäftsbedingungen von nuwacom: Diese Bedingungen regeln Ihre Nutzung der Dienste von nuwacom.
Unternehmensspezifische Bedingungen: Diese Seite behandelt die Bedingungen, die speziell für die Dienstleistungen gelten, die wir für Unternehmenskunden erbringen.
nuwacom-Datenverarbeitungsvereinbarung: In unserer DPA wird erläutert, wie wir personenbezogene Daten bei der Erbringung unserer Dienstleistungen verarbeiten.
Datenschutzerklärung von nuwacom: Unsere Datenschutzerklärung gilt für personenbezogene Daten, die wir als Verantwortlicher im Rahmen der Kundenbetreuung, Rechnungsstellung und Erfüllung steuerlicher und gesetzlicher Verpflichtungen erheben und verarbeiten.
Allgemeine Geschäftsbedingungen von nuwacom
Zuletzt aktualisiert: 25.11.2025
Diese Nutzungsbedingungen („Bedingungen” oder „Nutzungsbedingungen”) regeln den Zugang zu und die Nutzung der von nuwacom für Kunden bereitgestellten Dienste.
Durch den Kauf, den Zugriff oder die Nutzung der nuwacom-Dienste erkennt der Kunde diese Bedingungen an und erklärt sich mit ihnen einverstanden. Die Dienste werden ausschließlich für geschäftliche und berufliche Zwecke bereitgestellt.
1. Umfang und Abnahme
Zustimmung zu den Bedingungen: Durch den Kauf, den Zugriff oder die Nutzung der von nuwacom angebotenen nuwacom-Dienste bestätigen Sie, dass Sie diese Bedingungen gelesen und verstanden haben, ihnen zustimmen und sie einhalten werden.
Autorisierte Benutzer: Sie sind für alle Personen verantwortlich, die die nuwacom-Dienste über Ihr Konto nutzen („autorisierte Benutzer“), darunter Ihre Mitarbeiter, Berater oder Auftragnehmer.
Nur für geschäftliche Zwecke: Die Dienste werden ausschließlich Unternehmen, Freiberuflern und juristischen Personen des öffentlichen Rechts angeboten. Sie sind nicht für Verbraucher bestimmt und dürfen nur für geschäftliche und berufliche Zwecke verwendet werden. Ein Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Durch die Nutzung der Dienste erklären Sie, dass Sie als Unternehmen und nicht als Verbraucher handeln.
Änderungen: Diese Bedingungen können von Zeit zu Zeit gemäß Abschnitt 15.3 unten aktualisiert werden. Sie sind dafür verantwortlich, regelmäßig die aktuellste Version dieser Bedingungen zu überprüfen, die unter folgender Adresse veröffentlicht ist: https://nuwacom.ai/de/agb Wenn wir diese Bedingungen ändern, aktualisieren wir das Datum der „letzten Änderung”. Wesentliche Änderungen werden über die Plattform, per E-Mail oder auf andere angemessene Weise mitgeteilt. Sofern nicht anders angegeben, treten die aktualisierten Bedingungen mit ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Vorrang von Dokumenten: Im Falle von Widersprüchen gelten die folgenden Dokumente in absteigender Reihenfolge ihres Vorrangs: der Arbeitsauftrag, die Datenverarbeitungsvereinbarung („DPA“), die Bedingungen, die Leistungsbeschreibung und die Preisliste.
Partner. Wenn die Dienste über einen Partner erworben werden, gelten diese Bedingungen für die Nutzung der Dienste durch den Endkunden. Die geschäftliche und abrechnungstechnische Beziehung besteht weiterhin zwischen dem Partner und dem Endkunden, und nuwacom erbringt die Dienstleistungen gemäß diesen Bedingungen. Mit der Annahme dieser Bedingungen durch den Endkunden kommt ein direkter Vertrag mit nuwacom ausschließlich über die Bereitstellung und Nutzung der Dienste zustande.
2. Wichtige Begriffe
„Verbundene Unternehmen“ bezeichnet alle Unternehmen, die ein bestimmtes Unternehmen direkt oder indirekt kontrollieren, von diesem kontrolliert werden oder unter gemeinsamer Kontrolle mit diesem stehen; für die Zwecke dieser Vereinbarung bezieht sich „Kontrolle“ auf die Befugnis, die Geschäftsführung oder die Politik eines Unternehmens zu lenken oder zu beeinflussen, sei es durch den Besitz von Stimmrechtsanteilen, durch Vereinbarungen oder durch andere Mittel.
„KI-Dienste“ bezeichnet Dienste im Zusammenhang mit KI, die von einem Drittanbieter bereitgestellt werden, auf der Plattform verfügbar sind und für den Betrieb der nuwacom-Dienste oder zur Erweiterung einiger ihrer Funktionen verwendet werden.
„Anonymisierte Daten“ bezeichnet Daten (einschließlich Kundendaten), die nuwacom über die Nutzung der Dienste oder einer Gruppe oder Kategorie von Produkten, Dienstleistungen oder Kunden sammelt und aus denen individuelle Identitäten, identifizierbare Informationen und/oder andere personenbezogene Daten unwiderruflich entfernt wurden.
„Autorisierter Benutzer“ ist jede natürliche Person, der vom Kunden mit eigenen Zugangsdaten Zugang zur Plattform gewährt wird.
„Vertrauliche Informationen“ bezeichnet alle Informationen, die von der offenlegenden Partei in materieller Form offengelegt und als „vertraulich“ (oder mit einer ähnlichen Kennzeichnung) gekennzeichnet sind oder die eine vernünftige Person angesichts der Art der Informationen als vertraulich verstehen würde, wobei ungeachtet des Vorstehenden anonymisierte Daten und Kundenbeiträge sowie Informationen ausgeschlossen sind, die (i) der empfangenden Partei bereits bekannt sind, (ii) rechtmäßig von einem Dritten ohne Vertraulichkeitsverpflichtungen erhalten wurden, (iii) öffentlich zugänglich sind, (iv) unabhängig entwickelt wurden oder (v) sich auf das Bestehen der Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien beziehen.
„Personenbezogene Daten“ bezeichnet alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person im Sinne der geltenden Datenschutzgesetze beziehen; ungeachtet des Vorstehenden sind anonymisierte Daten und Kundenbeiträge von „personenbezogenen Daten“ ausgenommen.
„Inhalt“ ist ein Oberbegriff, der alle Informationen und Daten (wie Texte, Bilder, Fotos, Videos, Audiodateien und Dokumente) in jedem Format umfasst, die auf die nuwacom-Dienste hochgeladen, von diesen heruntergeladen oder auf diesen angezeigt werden.
„Kunde, Sie, Ihr“ bezeichnet jede natürliche oder juristische Person und deren verbundene Unternehmen, die die nuwacom-Website und/oder die Dienste nutzen.
„Kundeninhalte“ sind Inhalte, die Sie oder Ihre autorisierten Benutzer uns zur Verfügung stellen oder manuell oder programmgesteuert über eine API auf die Plattform hochladen.
„Kundenbeiträge“ bezeichnet alle Materialien, die zum Zweck der Einbindung in die Dienste durch nuwacom bereitgestellt werden und die von der nuwacom-Gruppe gegenüber ihrem allgemeinen Kundenstamm offengelegt oder verbreitet werden können.
„Kundendaten“ bezeichnet die Daten und Informationen, die vom Kunden bereitgestellt oder in die Plattform eingegeben werden, einschließlich aller Besprechungsaufzeichnungen, Audioaufnahmen, Transkriptionen und Zusammenfassungen.
„Dokumentation“ bezeichnet alle schriftlichen oder elektronischen Unterlagen, Bilder, Videos, Texte oder Tonaufnahmen, die die Funktionen des Dienstes beschreiben, den nuwacom dem Kunden über die nuwacom-Website oder auf andere Weise bereitstellt oder zur Verfügung stellt.
1„Endkunde“ bezeichnet einen Kunden eines Partners, der im Rahmen einer Vereinbarung mit diesem Partner Zugang zu den Diensten erworben hat.
„Unternehmenskunde“ bezeichnet jeden Kunden, der einen Arbeitsauftrag mit nuwacom abgeschlossen hat.
„nuwacom“, „uns“, „wir“, „unser“ bezeichnet das jeweilige nuwacom-Unternehmen, wie in Abschnitt 2.1 beschrieben.
„nuwacom Group“ bezeichnet nuwacom und seine verbundenen Unternehmen.
„nuwacom Services“ bezeichnet die Funktionen und Merkmale der Plattform, die im Rahmen des ausgewählten Abonnements zur Verfügung gestellt werden. Drittanbieter-Dienste sind nicht Teil der nuwacom-Dienste und unterliegen weiterhin den Bedingungen des jeweiligen Anbieters.
„Plattform“ bezeichnet die cloudbasierte SaaS-Plattform von nuwacom für KI-gestützte Produktivität und Anwendungen.
„Partner“ bezeichnet einen autorisierten Wiederverkäufer oder Vertreiber der Dienste, der unabhängig oder im Namen von nuwacom handelt und die Dienste Endkunden anbieten, verkaufen oder bereitstellen kann.
„Subunternehmer“ bezeichnet im Falle von nuwacom jede Person oder Organisation, die von nuwacom oder seinen verbundenen Unternehmen beauftragt wurde, um bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen gemäß den Bedingungen zu helfen, einschließlich aller verbundenen Unternehmen von nuwacom, und im Falle des Kunden jede Person und Organisation, die gemäß den vorliegenden Bedingungen über den Kunden Zugang zu den Diensten hat, einschließlich jedes Kunden und seiner verbundenen Unternehmen.
„Serviceplan“ bezeichnet den spezifischen Plan, den der Kunde abonniert hat, wie auf der nuwacom-Website, der Plattform, in der Dokumentation und/oder im Arbeitsauftrag beschrieben, sowie den Teil des Service, der mit diesem Plan verbunden ist.
„Abonnementlaufzeit“ bezeichnet für Website-Kunden den Zeitraum, für den der Kundenbenutzer zugestimmt hat, den im Serviceplan beschriebenen Teil des Dienstes zu abonnieren, oder für Unternehmenskunden die Laufzeit für den darin definierten Arbeitsauftrag, wobei in beiden Fällen eine vorzeitige Kündigung gemäß diesen Bedingungen möglich ist.
„Drittanbieter-Dienste“ bezeichnet Produkte, Anwendungen, Dienste, Software, Produkte, Netzwerke, Systeme, Verzeichnisse, Websites, Datenbanken und Informationen von Drittanbietern, auf die der Dienst verlinkt oder mit denen der Kunde im Zusammenhang mit dem Dienst eine Verbindung herstellen oder die er im Zusammenhang mit dem Dienst aktivieren kann, einschließlich, aber nicht beschränkt auf bestimmte Drittanbieter-Dienste, die in den Dienst integriert sein können.
„Website-Kunde“ bezeichnet jeden Kunden, der keinen Arbeitsauftrag mit nuwacom abgeschlossen hat.
„Arbeitsauftrag“ bezeichnet entweder (i) eine Leistungsbeschreibung oder (ii) einen Serviceauftrag oder ein Bestellformular, wobei jedes dieser Dokumente von den Parteien unterzeichnet und gemäß diesen Bedingungen ausgestellt wird und die darin zu erbringenden Leistungen, die anfallenden Gebühren sowie alle anderen einvernehmlich vereinbarten kommerziellen oder technischen Bedingungen beschreibt.
3. nuwacom-Dienstleistungen
nuwacom-Dienstleistungen. Während der Abonnementlaufzeit stellen wir Ihnen gemäß den Bedingungen dieser Nutzungsbedingungen und Ihres Serviceplans die nuwacom-Dienste gemäß dem Serviceplan zur Verfügung. Die Herabstufung des Serviceplans, sofern dies auf der Plattform, der nuwacom-Website oder im Arbeitsauftrag zulässig ist, kann zum Verlust von Inhalten, Funktionen oder dem Zugriff auf bestimmte Teile des Dienstes führen, die dem Kunden zuvor möglicherweise zur Verfügung standen. nuwacom übernimmt keine Haftung für solche Verluste.
Die vertragschließende nuwacom-Einheit hängt vom Standort des Kunden und der Art des Abonnements ab:
Für Unternehmenskunden mit Sitz in Deutschland ist der Vertragspartner die nuwacom GmbH, Universitätsstraße 3, 56070 Koblenz, Deutschland.
Für alle anderen Kunden ist der Vertragspartner nuwacom S.à.r.l., 20 rue des Peupliers, L-2328 Luxemburg.
Aktualisierungen. Die nuwacom-Dienste werden ständig weiterentwickelt. nuwacom hat die ausschließliche Kontrolle, Verwaltung und Aufsicht über die Methode und die Mittel zur Bereitstellung der nuwacom-Dienste. Solange wir nicht gegen die in Abschnitt 11 festgelegte Garantie verstoßen, können wir die nuwacom-Dienste jederzeit und aus beliebigen Gründen ändern (z. B. durch Ändern, Hinzufügen oder Entfernen von Funktionen) und Ihnen diese Änderungen mitteilen oder auch nicht. Nach Ablauf oder Kündigung des Abonnements kann nuwacom den Zugang zu den betroffenen nuwacom-Diensten herabstufen, aussetzen oder beenden. Die fortgesetzte Nutzung der Dienste nach einer Änderung gilt als Zustimmung des Kunden zu dieser Änderung.
Support: Vorbehaltlich der Zahlung aller anfallenden Gebühren und der Einhaltung dieser Bedingungen bietet nuwacom dem Kunden an Werktagen (Montag bis Freitag) technischen Support per E-Mail. Supportanfragen können an support@nuwacom.ai gesendet werden.
Diese Bedingungen kommen zustande, wenn sich der Kunde über die nuwacom-Website für die nuwacom-Dienste registriert und nuwacom die Annahme des Abonnements schriftlich oder auf einem dauerhaften Datenträger (einschließlich per E-Mail) bestätigt. Die Annahme durch nuwacom kann auch durch die Aufnahme der entsprechenden nuwacom-Dienstleistungen als erfolgt gelten.
Abweichend von Ziffer 4.1 kommt ein Vertrag über eine kostenlose Testphase zustande, wenn der Kunde über die Website von nuwacom die Bereitstellung der Plattform für eine solche Testphase anfordert (Angebot) und nuwacom dem Kunden daraufhin die Plattform zur Verfügung stellt (Annahme).
4. Bereitstellung und Nutzung der Plattform
Die Plattform wird über das Internet bereitgestellt. Der Kunde erkennt an, dass für die ordnungsgemäße Übertragung des Dienstes eine Internetverbindung erforderlich ist, und erkennt ferner an, dass er für die Beschaffung und Aufrechterhaltung der Netzwerkverbindungen verantwortlich ist, die das Netzwerk mit dem Dienst verbinden. nuwacom ist nicht verantwortlich für Änderungen oder Beeinträchtigungen von Daten, einschließlich Kundendaten, die durch die Übertragung über Computernetzwerke oder Telekommunikationseinrichtungen verursacht werden, die nicht Eigentum von nuwacom sind und nicht von nuwacom betrieben oder kontrolliert werden, noch für die Zuverlässigkeit oder Leistung der oben genannten Verbindungen. Die Bereitstellung des Zugangs durch nuwacom wird durch eine Benachrichtigung an den Kunden (z. B. per E-Mail oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger) zur Einrichtung des Kundenkontos bestätigt.
Um die Plattform nutzen zu können, muss der Kunde ein Konto einrichten. Der Kunde hat alle für die Bereitstellung der nuwacom-Dienste erforderlichen Informationen in korrekter und vollständiger Form bereitzustellen und diese Informationen während der gesamten Laufzeit auf dem neuesten Stand zu halten. Der Kunde hat die im Konto gespeicherten Informationen regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren. Wenn der Kunde eine Änderung nicht selbst vornehmen kann (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Änderungen des Administratorzugriffs), muss er nuwacom unverzüglich darüber informieren.
Im Serviceplan vereinbaren nuwacom und der Kunde die Anzahl der autorisierten Benutzer. Die gemeinsame Nutzung des Zugangs oder der Anmeldedaten durch mehrere Personen ist nicht gestattet. Die Anzahl der autorisierten Benutzer kann durch Bestellung zusätzlicher Lizenzen bei nuwacom erhöht werden.
Der Kunde hat alle Zugangsdaten zur Plattform streng vertraulich zu behandeln und darf sie nicht an Dritte weitergeben. Der Kunde wird bei der Erfüllung der Bedingungen in angemessener Weise mit nuwacom zusammenarbeiten und alle erforderlichen Unterstützungsleistungen, Informationen und Kooperationen rechtzeitig, vollständig und auf eigene Kosten bereitstellen.
Zulässige Nutzung: Um die Stabilität und Verfügbarkeit der Plattform zu gewährleisten, kann nuwacom angemessene Nutzungsbeschränkungen für bestimmte Funktionen festlegen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Anzahl der Eingabeaufforderungen, API-Aufrufe oder andere relevante Metriken pro autorisiertem Benutzer oder pro Konto). Diese Beschränkungen sind in der Dokumentation, einschließlich im „Hilfezentrum“ im Abschnitt „Nutzungsbedingungen“, in der jeweils gültigen Fassung aufgeführt. nuwacom behält sich das Recht vor, den Zugang in Fällen übermäßiger Nutzung, die die normale geschäftliche Nutzung erheblich überschreitet und die Leistung der Dienste gefährdet, einzuschränken, auszusetzen oder zu beenden.
Wenn der Kunde Funktionen zur Aufzeichnung von Besprechungen, Transkription oder Notizenerstellung aktiviert, ist er allein dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass alle Besprechungsteilnehmer rechtmäßig informiert wurden und, falls erforderlich, einer solchen Aufzeichnung zugestimmt haben.
5. Nutzungsrechte
Nutzungsrechte. Für die Dauer der Abonnementlaufzeit gewährt nuwacom dem Kunden ein nicht exklusives, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung der Plattform für seine eigenen internen Geschäftszwecke, beschränkt auf den Serviceplan und die Anzahl der autorisierten Benutzer und ausschließlich in Übereinstimmung mit diesen Bedingungen (einschließlich der hierin festgelegten verbotenen Aktivitäten, sonstigen Nutzungsbeschränkungen und sonstigen Anforderungen) und der Dokumentation.
Der Kunde darf die Plattform nur für seine eigenen internen Geschäftszwecke nutzen. Der Kunde darf nicht:
Zugangsdaten an Dritte weitergeben;
die Nutzung durch verbundene Unternehmen ohne Zustimmung von nuwacom gestatten;
die Plattform oder von der Plattform abgeleitete Daten zum Aufbau, zur Unterstützung oder zur Förderung konkurrierender Produkte zu verwenden; dieses Verbot gilt unabhängig davon, ob eine solche Entwicklung vom Kunden selbst oder von Dritten im Auftrag des Kunden durchgeführt wird;
den Dienst zu modifizieren, anzupassen oder zu hacken oder auf andere Weise zu versuchen, sich unbefugten Zugang zum Dienst oder zu damit verbundenen Systemen oder Netzwerken zu verschaffen;
die durch diese Bedingungen gewährten Rechte an Dritte zu lizenzieren, unterzulizenzieren, zu verkaufen, weiterzuverkaufen, zu vermieten, zu verleasen, zu übertragen, abzutreten, zu vertreiben oder zeitlich zu teilen, es sei denn, dies ist hierin genehmigt oder wurde zuvor schriftlich von nuwacom genehmigt;
den Dienst zum Speichern oder Übertragen von Dateien, Materialien, Daten, Texten, Audio- und Videodateien, Bildern oder anderen Kundeninhalten zu nutzen, die die geistigen Eigentumsrechte oder Datenschutzrechte einer Person verletzen;
den Dienst in einer Weise zu nutzen, die die Integrität oder Leistung des Dienstes und seiner Komponenten beeinträchtigt oder stört;
zu versuchen, den Quellcode der Plattform, der nuwacom-Website oder des Dienstes zu entschlüsseln, zu dekompilieren, zurückzuentwickeln oder auf andere Weise zu ermitteln; oder
die Schwachstellen eines Systems oder Netzwerks von nuwacom zu untersuchen, zu scannen oder zu testen oder Sicherheits- oder Authentifizierungsmaßnahmen zu umgehen.
Verbundene Unternehmen des Kunden sind nicht berechtigt, auf die Dienste gemäß diesen Bedingungen zuzugreifen oder diese zu nutzen. Jede solche zulässige Nutzung unterliegt den Bestimmungen dieser Bedingungen, und der Kunde bleibt für die Einhaltung durch seine verbundenen Unternehmen voll verantwortlich.
nuwacom ist nicht verpflichtet, Quellcode zu liefern oder zur Verfügung zu stellen.
Verweise auf gesetzliche Rechte, einschließlich der Hinweise zum geistigen Eigentum von nuwacom, Markennamen und Produktnamen, dürfen vom Kunden nicht entfernt, verdeckt oder verändert werden.
Die Plattform darf nicht für risikoreiche KI-Systeme im Sinne des EU-Künstliche-Intelligenz-Gesetzes (Verordnung (EU) 2024/1689) oder ähnlicher geltender Gesetze verwendet werden, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich mit nuwacom vereinbart.
Dienste von Drittanbietern. Der Kunde kann Third Party Services (z. B. Google Drive, Microsoft OneDrive, Confluence, Slack) verbinden. Diese unterliegen ausschließlich den Bedingungen des Anbieters. nuwacom ist nicht für deren Verfügbarkeit, Funktionalität, Sicherheit oder Leistung verantwortlich, und der Kunde bleibt voll verantwortlich für die Einhaltung von Vereinbarungen mit Dritten. Durch die Integration mit Drittanbieterdiensten ermächtigt der Kunde nuwacom, (i) die Anmeldedaten, Daten und zugehörigen Informationen des Kunden offenzulegen, zu erfassen, zu verarbeiten und zu speichern und (ii) auf Daten des Drittanbieters zuzugreifen, diese zu verwenden, zu verarbeiten und mit Kundendaten zu kombinieren, soweit dies für die Bereitstellung der nuwacom-Dienste erforderlich ist. Wenn ein Anbieter seine Funktionen, Inhalte oder Preise ändert oder einstellt, kann dies Auswirkungen auf die entsprechenden nuwacom-Funktionen haben. In solchen Fällen kann nuwacom die betroffene Integration oder Funktion ohne Haftung gegenüber dem Kunden oder Dritten anpassen, einschränken oder einstellen. Der Kunde bleibt für alle separaten Vereinbarungen mit Drittanbietern verantwortlich und muss dafür sorgen, dass deren Nutzungsbedingungen weiterhin eingehalten werden.
Dienstleistungen von Subunternehmern. nuwacom kann einen oder mehrere Subunternehmer mit der Erbringung bestimmter Teile der Dienstleistungen beauftragen. In jedem Fall haftet jede Partei für die Handlungen ihres Subunternehmers, einschließlich der Bestimmungen dieser Bedingungen, die für diesen in gleichem Maße gelten, als hätte diese Partei die Handlung selbst vorgenommen.
API. Wenn nuwacom eine API bereitstellt, unterliegt deren Nutzung diesen Bedingungen sowie allen Entwicklerrichtlinien und der Dokumentation. nuwacom kann die API jederzeit ändern oder einstellen. nuwacom behält sich das Recht vor, die API jederzeit mit oder ohne Vorankündigung zu ändern oder einzustellen.
Kundenfeedback. Der Kunde gewährt nuwacom eine weltweite, nicht exklusive, unbefristete, unwiderrufliche und gebührenfreie Lizenz zur Nutzung, Verbreitung, Offenlegung und Einbindung aller Vorschläge, Verbesserungswünsche, Empfehlungen, Korrekturen oder sonstigen Rückmeldungen, die vom Kunden oder seinen autorisierten Benutzern in Bezug auf den Betrieb der nuwacom-Dienste bereitgestellt werden, in die Dienste von nuwacom. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Entschädigung.
6. Nutzung von KI-Diensten
1. Bestimmte Funktionen der Plattform basieren auf KI-Diensten. Die Verfügbarkeit und der Umfang dieser KI-Dienste hängen ausschließlich vom jeweiligen Anbieter ab. Die Nutzung solcher Dienste unterliegt den geltenden Bedingungen und Richtlinien des Anbieters, die der Kunde einhalten muss:
Microsoft Azure
– Verhaltenskodex für KI-Dienste für Unternehmen: https://learn.microsoft.com/en-us/legal/ai-code-of-conduct
– Richtlinie zur akzeptablen Nutzung: https://www.microsoft.com/en-us/microsoft-365/legal/docid12
– Produktbedingungen: https://www.microsoft.com/licensing/terms/product/ForOnlineServices/allAmazon Bedrock
– Nutzungsrichtlinien: https://aws.amazon.com/aup
– Nutzungsbedingungen: https://aws.amazon.com/service-terms/
– Richtlinie zur verantwortungsvollen KI: https://aws.amazon.com/ai/responsible-ai/policy/Google Cloud Platform
– Nutzungsrichtlinien: https://cloud.google.com/terms/aup
– Dienstspezifische Bedingungen: https://cloud.google.com/terms/service-termsDie aktuell geltenden Bedingungen und Richtlinien finden Sie auf der Website des jeweiligen Anbieters.
Der Kunde erkennt an, dass die durch die Nutzung der KI-Dienste erzielten Ergebnisse von verschiedenen Faktoren abhängen, darunter die Qualität, Genauigkeit und Spezifität der vom Kunden bereitgestellten Eingaben. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, die Richtigkeit, Vollständigkeit und Eignung aller KI-generierten Inhalte zu überprüfen, bevor er sie in seinem Unternehmen verwendet.
nuwacom übernimmt keine Gewährleistung oder Zusicherung hinsichtlich des Umfangs, der Verfügbarkeit, der Genauigkeit, der Vollständigkeit, der Zuverlässigkeit oder der Angemessenheit der KI-Dienste oder der von den KI-Diensten generierten Inhalte. Die Nutzung von KI-Diensten und aller damit generierten Inhalte erfolgt auf eigenes Risiko des Kunden.
Jeder Verstoß des Kunden gegen die Bedingungen eines Anbieters kann zur Aussetzung oder Beendigung des Zugangs zu den entsprechenden Diensten führen. nuwacom haftet nicht für Einschränkungen oder Beschränkungen der Plattform, die sich aus einem Verstoß des Kunden gegen die Bedingungen eines Anbieters ergeben.
Gegebenenfalls hat nuwacom Vereinbarungen (einschließlich Datenverarbeitungsvereinbarungen und EU-Standardvertragsklauseln) mit Hosting-Anbietern geschlossen, um sicherzustellen, dass Kundendaten in Übereinstimmung mit den EU-Datenschutzgesetzen verarbeitet werden. Sofern der Kunde nicht ausdrücklich etwas anderes auswählt, werden die Kundendaten, die sich unter der Kontrolle von nuwacom befinden, in der EU gespeichert. Bestimmte KI-Dienste können verschiedene Bereitstellungsmodi (z. B. global vs. DataZone/nur EU) oder optionale Funktionen bieten. In solchen Fällen können Eingabeaufforderungen und/oder Ausgaben außerhalb der EU verarbeitet werden, sofern keine Option „nur EU“ konfiguriert ist. Erfolgt die Verarbeitung außerhalb der EU, gelten die von der EU genehmigten Schutzmaßnahmen (Standardvertragsklauseln, Angemessenheitsbeschlüsse oder das EU-US-Datenschutzrahmenwerk).
Keine Schulung anhand von Kundendaten (gemäß den Bedingungen des Anbieters): Soweit in den Bedingungen der Anbieter angegeben, werden Kundendaten (einschließlich Eingabeaufforderungen und Ausgaben) ohne Zustimmung des Kunden nicht zum Trainieren der Basismodelle der Anbieter verwendet (z. B. Google Cloud Service-Specific Terms §17; AWS Bedrock FAQs). Der Kunde bleibt für alle optionalen Einstellungen verantwortlich, die die Speicherung/Aufbewahrung oder Feinabstimmung ermöglichen.
Die Plattform verarbeitet Kundendaten jederzeit streng getrennt von Daten Dritter. nuwacom wird Kundendaten nicht zum Trainieren oder anderweitigen Optimieren von KI-Diensten Dritter verwenden. Kundendaten werden zu diesem Zweck weder direkt noch indirekt an Dritte weitergegeben.
Wenn der nuwacom-Agent einer Besprechung beitritt, um Notizen aufzuzeichnen oder zu erstellen, sendet er eine Nachricht innerhalb der Besprechung, um die Teilnehmer darüber zu informieren, dass die Notizfunktion aktiv ist. Der Kunde kann Besprechungen jederzeit von der Aufzeichnung ausschließen oder den Agenten entfernen.
Einhaltung gesetzlicher Vorschriften: Der Kunde ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass seine Anwendungsfälle den geltenden Gesetzen und Vorschriften entsprechen (einschließlich, sofern relevant, den Verpflichtungen gemäß dem EU-Gesetz über künstliche Intelligenz).
7. Kostenlose Testversionen
Zugang zu kostenlosen Testversionen. nuwacom kann dem Kunden nach eigenem Ermessen für einen von nuwacom festgelegten begrenzten Zeitraum einen kostenlosen Testzugang zur Plattform oder zu bestimmten Diensten gewähren („kostenlose Testversion“). Der Umfang und die Dauer einer kostenlosen Testversion werden von nuwacom festgelegt und dem Kunden mitgeteilt.
Nutzungsbedingungen. Während einer kostenlosen Testphase:
(a) werden die Dienste ausschließlich zu Bewertungszwecken bereitgestellt;
(b) gelten keine Service-Levels, Garantien oder Verfügbarkeitszusagen;
(c) nuwacom kann die kostenlose Testversion jederzeit ohne Haftung und ohne vorherige Ankündigung aussetzen oder beenden;
(d) der Kunde hat alle anderen Bestimmungen dieser Bedingungen einzuhalten.Umstellung auf kostenpflichtiges Abonnement. Am Ende der kostenlosen Testphase kann der Kunde einen kostenpflichtigen Serviceplan für die Dienste abschließen. Sofern der Kunde keine solche Vereinbarung abschließt, wird der Zugang zu den Diensten automatisch beendet.
Datenverarbeitung nach Ablauf der kostenlosen Testphase. Nach Beendigung der kostenlosen Testphase kann nuwacom alle während der kostenlosen Testphase bereitgestellten oder generierten Kundeninhalte und/oder Kundendaten löschen, es sei denn, der Kunde hat auf einen kostenpflichtigen Serviceplan umgestellt. Der Kunde ist dafür verantwortlich, alle Daten, die er behalten möchte, vor Ablauf der kostenlosen Testphase zu exportieren.
Haftungsausschluss. Kostenlose Testversionen werden „wie besehen“ ohne jegliche Gewährleistung bereitgestellt. Soweit gesetzlich zulässig, lehnt nuwacom alle ausdrücklichen, stillschweigenden oder gesetzlichen Gewährleistungen ab, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gewährleistungen der Marktgängigkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck, Genauigkeit, Nichtverletzung von Rechten Dritter oder ununterbrochene Verfügbarkeit.
8. Beta-Dienste
Von Zeit zu Zeit kann nuwacom Zugang zu Funktionen oder Diensten gewähren, die noch nicht allgemein verfügbar sind („Beta-Dienste“). Beta-Dienste werden nur zu Evaluierungszwecken angeboten, können jederzeit geändert oder eingestellt werden und können Fehler enthalten.
Beta-Dienste werden „wie besehen“ ohne Service-Levels, Gewährleistungen oder Garantien bereitgestellt. Sofern nicht anders vereinbart, sind Informationen über Beta-Dienste vertraulich. Der Zugang zu einem Beta-Dienst endet, wenn nuwacom eine allgemeine Version veröffentlicht oder die Beta-Version zurückzieht.
9. Geistiges Eigentum
Eigentumsrechte. Alle Rechte, Titel und Interessen an den nuwacom-Diensten, der Plattform, der Software, der Dokumentation, den Logos, Handelsnamen, Marken und anderen von nuwacom bereitgestellten Materialien (zusammen „nuwacom IP“) bleiben das ausschließliche Eigentum von nuwacom oder seinen Lizenzgebern. Im Rahmen dieser Bedingungen werden keine Eigentumsrechte an den Kunden übertragen.
nuwacom erhält eine gebührenfreie, weltweite, übertragbare, unterlizenzierbare, unwiderrufliche und unbefristete Lizenz zur Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Änderung, Erstellung abgeleiteter Werke, Kommunikation, Veröffentlichung, öffentlichen Darstellung, öffentlichen Aufführung und Verbreitung von Kundendaten zu dem begrenzten Zweck, nuwacom die Bereitstellung und Verbesserung der Dienste zu ermöglichen. Der Kunde versichert und garantiert, dass (i) er alle Rechte an den Kundendaten besitzt oder anderweitig über alle Rechte und Berechtigungen verfügt (und weiterhin verfügen wird), die für die Nutzung, Weitergabe, Anzeige, Übertragung und Lizenzierung der Kundendaten in der hierin beschriebenen Weise erforderlich sind, und dass (ii) eine solche Nutzung durch nuwacom keine Rechte an geistigem Eigentum Dritter verletzt oder gegen diese verstößt.
Alle Kundenbeiträge werden von nuwacom und seinen verbundenen Unternehmen an seinen allgemeinen Kundenstamm verteilt. Dementsprechend überträgt der Kunde hiermit ohne weitere Gegenleistung alle geistigen Eigentumsrechte an solchen Kundenbeiträgen an nuwacom und seine verbundenen Unternehmen (und verpflichtet sich, alle künftigen geistigen Eigentumsrechte nach ihrer Entstehung schriftlich zu übertragen), vorausgesetzt, dass der Kunde eine nicht ausschließliche, gebührenfreie Lizenz zur Nutzung dieser geistigen Eigentumsrechte für seine eigenen internen Zwecke behält.
10. Vertraulichkeit und Datenschutz
Alle vertraulichen Informationen einer Partei oder ihrer verbundenen Unternehmen (die „offenlegende Partei“), die von oder im Namen der offenlegenden Partei gegenüber der anderen Partei (der „empfangenden Partei“) oder deren Direktoren, Führungskräften, Mitarbeitern oder Subunternehmern infolge oder im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistungen offengelegt werden, gelten als „vertrauliche Informationen“ der offenlegenden Partei, soweit sie ausdrücklich als solche gekennzeichnet oder anderweitig als solche erkennbar sind.
nuwacom ergreift geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um die Sicherheit der Plattform zu gewährleisten und die Integrität und Vertraulichkeit der vom Kunden bereitgestellten oder eingegebenen Daten und Informationen („Kundendaten“) gemäß Artikel 32 ff. DSGVO und anderen geltenden Datenschutz- und Informationssicherheitsgesetzen zu wahren.
Der Kunde darf keine Dokumente oder andere Dateien auf die Plattform hochladen oder anderweitig übertragen, die schädliche Komponenten (wie Viren, Trojaner, Würmer oder andere Malware) enthalten oder die anderweitig die Sicherheit oder Integrität der Plattform oder der Systeme von nuwacom gefährden könnten. Der Kunde hat angemessene Vorkehrungen zu treffen, um sicherzustellen, dass alle an die Plattform übermittelten Dokumente und Dateien frei von solchen schädlichen Komponenten sind.
Bei Beendigung des Serviceplans hat jede Partei auf Anfrage alle vertraulichen Informationen (einschließlich Kopien) zurückzugeben, zu anonymisieren oder sicher zu löschen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen. Die Vertraulichkeitsverpflichtungen bestehen auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
nuwacom kann anonymisierte Daten zu Sicherheits-, Analyse- und Serviceverbesserungszwecken erfassen. Kundendaten werden gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 („DSGVO“) und anderen geltenden Datenschutzgesetzen verarbeitet. Der Kunde erkennt an und ermächtigt nuwacom, als notwendigen Bestandteil der Bereitstellung der Dienste anonymisierte Daten zu verarbeiten, zu nutzen und zu aggregieren, und nuwacom ist berechtigt, anonymisierte Daten zu nutzen, zu kombinieren, offenzulegen, zu analysieren und daraus abgeleitete Werke zu erstellen, einschließlich für Dashboards und Berichte, ohne Einschränkungen gemäß dieser Vereinbarung oder der Datenverarbeitungsvereinbarung. In Bezug auf das Vorstehende hat der Kunde sicherzustellen, dass die Verarbeitung, Nutzung und Aggregation den geltenden Datenschutzgesetzen entspricht, wobei nuwacom für die ordnungsgemäße Anonymisierung verantwortlich ist. Wenn nuwacom personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt die Datenverarbeitungsvereinbarung (DPA), die unter https://nuwacom.ai/de/datenverarbeitungsvertrag/ verfügbar ist. Mit der Annahme dieser Bedingungen akzeptiert der Kunde auch die DPA, die einen integralen Bestandteil des Vertragsverhältnisses bildet, und erklärt sich damit einverstanden.
Kundendaten werden nicht zum Trainieren von KI-Modellen Dritter verwendet und stets getrennt von den Daten anderer Kunden verarbeitet.
Fällt der Kunde in den Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2022/2554 über die digitale Betriebsfestigkeit für den Finanzsektor („DORA“), gilt zusätzlich der von nuwacom veröffentlichte ergänzende DORA-Anhang, der durch Verweis in diese Bedingungen aufgenommen wird.
11. Rechtsbehelfe bei Vertragsverletzung und Haftung
nuwacom haftet uneingeschränkt für Schäden, die durch vorsätzliches Fehlverhalten oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.
Sofern solche Einschränkungen oder Ausschlüsse nicht gesetzlich verboten sind, beschränkt sich die Haftung von nuwacom (i) auf Verstöße gegen wesentliche Vertragspflichten und (ii) auf den vorhersehbaren und typischen Schaden für diese Art von Vertrag, höchstens jedoch auf die vom Kunden in den zwölf (12) Monaten vor dem schadensverursachenden Ereignis gezahlten Gebühren.
Die vorstehenden Beschränkungen gelten nicht für die Haftung für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, für arglistiges Verschweigen von Mängeln, für die Übernahme einer Garantie oder für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
nuwacom haftet nicht für indirekte oder Folgeschäden (einschließlich entgangener Gewinne, Einnahmen, Goodwill oder Daten) sowie für Schäden, die durch Dienste, Integrationen oder Ergebnisse von KI-Diensten Dritter entstehen.
Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
Sofern in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich anders angegeben, werden die Plattform und die Dienste „wie besehen“ und „wie verfügbar“ bereitgestellt. nuwacom gibt keine Zusicherungen, Gewährleistungen oder Bedingungen jeglicher Art – weder ausdrücklich noch stillschweigend, gesetzlich oder anderweitig – in Bezug auf die Plattform oder die Dienste, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gewährleistungen der Marktgängigkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck, Genauigkeit, Zuverlässigkeit, Verfügbarkeit oder Nichtverletzung von Rechten Dritter. nuwacom garantiert nicht, dass die Dienste oder Ergebnisse fehlerfrei, unterbrechungsfrei oder für einen bestimmten Zweck geeignet sind oder dass sie den Erwartungen des Kunden entsprechen. nuwacom ist nicht verantwortlich für: Handlungen oder Unterlassungen des Kunden im Zusammenhang mit seiner Nutzung der Dienste, die Richtigkeit oder Rechtmäßigkeit der vom Kunden hochgeladenen Inhalte oder Daten oder für Systeme, Software oder Integrationen von Drittanbietern, die mit den Diensten verwendet werden. Soweit gesetzlich zulässig, lehnt nuwacom jegliche Gewährleistung für Viren, bösartigen Code oder andere schädliche Komponenten ab, die im Zusammenhang mit den Diensten auftreten können. Jegliche Garantien oder Zusicherungen in Bezug auf Tools, Datenquellen oder Integrationen von Drittanbietern liegen ausschließlich in der Verantwortung dieser Drittanbieter.
Während nuwacom fortschrittliche KI und Automatisierung zur Verarbeitung der vom Kunden bereitgestellten Informationen einsetzt, bleibt der Kunde für die Überprüfung, Validierung und Verlässlichkeit der generierten Ergebnisse oder Erkenntnisse verantwortlich.
12. Entschädigung
Der Kunde stellt nuwacom von allen Ansprüchen, Schäden oder Kosten frei, die von Dritten geltend gemacht werden, einschließlich angemessener Rechtskosten – einschließlich Drittanbietern von KI-Diensten –, die sich aus folgenden Gründen ergeben:
(a) der Nutzung der Plattform oder der generierten Ergebnisse durch den Kunden unter Verstoß gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter; oder (b) der Verstoß des Kunden gegen die Anforderungen von Drittanbietern von KI-Diensten oder gegen geltende Nutzungsrichtlinien oder (c) die Nutzung der Kundenbeiträge durch nuwacom.Kein Verzicht auf andere Rechtsmittel. Die sonstigen gesetzlichen und vertraglichen Rechte und Rechtsbehelfe von nuwacom bleiben unberührt.
Kundenentschädigung. Falls nuwacom feststellt, dass eine Klage wegen Verletzung von Rechten Dritter gegen den Kunden wahrscheinlich ist oder dass eine solche Klage wahrscheinlich Erfolg haben wird, kann nuwacom angemessene Anstrengungen unternehmen, um (a) dem Nutzer das Recht zu verschaffen, die betroffenen Dienste weiterhin zu nutzen, oder (b) dem Nutzer funktional gleichwertige, nicht rechtsverletzende Dienste zur Verfügung zu stellen, oder (c) die Dienste so zu ändern, dass sie nicht mehr rechtsverletzend sind, vorausgesetzt, dass nuwacom feststellt, dass die oben genannten Maßnahmen nicht angemessen durchführbar sind, kann nuwacom die Abonnementlaufzeit durch schriftliche Mitteilung kündigen. In diesem Fall erstattet nuwacom dem Kunden den anteiligen Betrag der im Rahmen des geltenden Serviceplans gezahlten Gebühren, der Gegenstand der Verletzung durch Dritte war, ab dem Datum des Inkrafttretens der geltenden Abonnementlaufzeit.
Ausschließlicher Rechtsbehelf. Dieser Abschnitt legt die gesamte Haftung von nuwacom und seinen verbundenen Unternehmen sowie den einzigen und ausschließlichen Rechtsbehelf des Benutzers und aller Personen oder Organisationen, die über diesen Rechtsbehelf Ansprüche geltend machen, in Bezug auf Ansprüche Dritter fest.
13. Vergütung, Zahlung und Verzug
Der Kunde zahlt die Gebühren für das ausgewählte Abonnement zuzüglich der geltenden Mehrwertsteuer (MwSt.). Wenn der Reverse-Charge-Mechanismus gilt, muss der Kunde eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angeben. Sofern nicht anders angegeben, werden die Gebühren pro autorisiertem Benutzer berechnet. Die Abonnementgebühren werden zu Beginn jedes Abrechnungszeitraums elektronisch in Rechnung gestellt und sind innerhalb von vierzehn (14) Tagen zu zahlen.
Bei Zahlungsverzug kann nuwacom gesetzliche Verzugszinsen berechnen.
nuwacom kann die Abonnementgebühren angemessen anpassen, um gerechtfertigte Änderungen seiner Kostenstruktur widerzuspiegeln, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kosten für KI-Anbieter, Infrastruktur, Betrieb, Personal oder Steuern. Gebührenänderungen werden schriftlich (E-Mail ausreichend) mitgeteilt und treten frühestens vierzehn (14) Tage nach der Mitteilung in Kraft. Wenn eine Erhöhung während der Vertragslaufzeit zehn Prozent (10 %) übersteigt, kann der Kunde das Abonnement aus wichtigem Grund mit einer Frist von vier (4) Wochen kündigen, wobei die Kündigung vor Inkrafttreten der neuen Gebühren wirksam wird.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlängert sich das Abonnement zu den zum Zeitpunkt der Verlängerung geltenden Abonnementgebühren von nuwacom für den ausgewählten Tarif, die dem Kunden vor Beginn der neuen Laufzeit mitgeteilt werden.
nuwacom kann den Zugang des Kunden zur Plattform sperren, wenn der Kunde mit Zahlungen in Verzug ist, gegen diese Bedingungen oder geltendes Recht verstößt oder wenn eine Sperrung aus rechtlichen, regulatorischen oder Sicherheitsgründen erforderlich ist. Der Zugriff wird wiederhergestellt, sobald das Problem behoben ist. Bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen kann nuwacom den Zugang dauerhaft sperren und die Dienste aus wichtigem Grund kündigen. Kunden, die dauerhaft gesperrt wurden, dürfen sich nicht erneut registrieren.
nuwacom kann Kundeninhalte, die gegen diese Bedingungen oder geltendes Recht verstoßen, entfernen, wenn der Kunde sie nach einer entsprechenden Benachrichtigung nicht entfernt.
Wenn die Dienste über einen Partner erworben werden, erfolgen Rechnungsstellung und Zahlung zwischen dem Endkunden und diesem Partner. Die Geschäftsbedingungen von nuwacom mit dem Partner bleiben von dieser Vereinbarung unberührt.
14. Vertragslaufzeit und Kündigung
Laufzeit und Verlängerung. Bezahlte Abonnements beginnen am Datum des Serviceplans und verlängern sich automatisch um denselben Zeitraum (monatlich oder jährlich), sofern sie nicht rechtzeitig gekündigt werden. Bei monatlichen Abonnements kann jede Partei mit einer Frist von mindestens 7 Tagen vor Ablauf des aktuellen Abrechnungszeitraums kündigen. Bei Jahresabonnements kann jede Partei mit einer Frist von mindestens 3 Monaten vor Ablauf des dann aktuellen Serviceplans kündigen.
Kündigung aus wichtigem Grund. Der Vertrag kann jederzeit von beiden Parteien ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist aus wichtigem Grund gekündigt werden. Ein triftiger Grund umfasst unter anderem Umstände, in denen:
eine Partei wesentliche vertragliche Verpflichtungen verletzt und die Verletzung nicht innerhalb einer von der anderen Partei gesetzten angemessenen Frist behebt, es sei denn, die Setzung einer Frist wäre unangemessen;
Insolvenz, Liquidation oder ähnliche Verfahren gegen das Vermögen einer Partei beantragt oder eingeleitet werden oder aufgrund unzureichender Vermögenswerte abgelehnt werden;
wiederholte Verstöße trotz vorheriger Warnung;
im Falle von nuwacom der Kunde mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Zahlungen oder einem wesentlichen Teil davon in Verzug ist.
eine Änderung der Kontrolle über den Kunden, die die berechtigten Interessen von nuwacom wesentlich beeinträchtigt
Datenrückgabe. Vor der Kündigung kann der Kunde seine Daten mithilfe der Exportfunktion der Plattform exportieren. Nach der Kündigung löscht nuwacom die Kundendaten gemäß seinen Richtlinien zur Datenaufbewahrung und kann deren Verfügbarkeit nicht garantieren. Die Kündigung befreit nicht von den vor der Kündigung entstandenen Zahlungsverpflichtungen.
15. Sonstige Bestimmungen
Gesamte Vereinbarung: Diese Bedingungen bilden zusammen mit allen geltenden Abonnements und der Datenverarbeitungsvereinbarung (DPA) die gesamte Vereinbarung zwischen nuwacom und dem Kunden und ersetzen alle früheren Vereinbarungen. Die Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn in einer Bestellung darauf Bezug genommen wird.
Aufgabe. Der Kunde darf diese Bedingungen ohne Zustimmung von nuwacom nicht übertragen. nuwacom kann die Bestimmungen dieser Bedingungen oder des Serviceplans im Zusammenhang mit einer Fusion, einer Übernahme oder einer Unternehmensumstrukturierung übertragen und wird den Kunden in einem solchen Fall benachrichtigen.
Änderungen. nuwacom kann diese Bedingungen oder die Dienste aktualisieren, um rechtlichen, technischen oder funktionalen Änderungen Rechnung zu tragen. Wesentliche Aktualisierungen werden mindestens vierzehn (14) Tage im Voraus per E-Mail angekündigt. Kunden können die Dienste vor dem Datum des Inkrafttretens kündigen, wenn sie nicht einverstanden sind. Nicht wesentliche Aktualisierungen (z. B. redaktionelle Änderungen oder Änderungen der Kontaktdaten) treten mit ihrer Veröffentlichung unter https://nuwacom.ai/de/agb in Kraft. Dieses Änderungsrecht gilt nicht für grundlegende Änderungen des Vertragsgegenstands oder der Kernverpflichtungen. Ein Kündigungsrecht besteht nicht für Aktualisierungen, die aus rechtlichen, sicherheitstechnischen oder Compliance-Gründen erforderlich sind oder die für den Kunden ausschließlich von Vorteil oder nicht nachteilig sind.
Salvatorische Klausel. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Höhere Gewalt. Keine der Parteien haftet für die Nichterfüllung von Verpflichtungen aufgrund von Ereignissen, die außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle liegen, wie Naturkatastrophen, Streiks oder gerichtliche Anordnungen.
Exportkontrolle und Sanktionen. Der Kunde darf die Dienste nicht unter Verstoß gegen EU- oder internationale Exportkontroll- oder Sanktionsgesetze nutzen. Insbesondere bestätigt der Kunde, dass er keinen EU- oder UN-Sanktionen unterliegt und keinen Zugang zu den Diensten aus verbotenen Gerichtsbarkeiten zulassen wird.
Anwendbares Recht und Gerichtsbarkeit. Diese Bedingungen unterliegen luxemburgischem Recht. Streitigkeiten unterliegen der Zuständigkeit der Gerichte von Luxemburg-Stadt, unbeschadet zwingender gesetzlicher Bestimmungen oder des Rechts von nuwacom, Ansprüche am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden geltend zu machen.
Unternehmensspezifische Nutzungsbedingungen
Letzte Aktualisierung: 19.01.2026
Diese unternehmensspezifischen Bedingungen sind Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von nuwacom („Bedingungen” oder „Nutzungsbedingungen”) und gelten nur für Unternehmenskunden.
Großgeschriebene Begriffe, die in diesen unternehmensspezifischen Nutzungsbedingungen verwendet, aber nicht definiert werden, haben die ihnen in den Nutzungsbedingungen zugewiesene Bedeutung. Der Auftraggeber für Unternehmenskunden wird gemäß den Nutzungsbedingungen und/oder Ihrem Arbeitsauftrag bestimmt.
A. Definitionen
Wenn in den Bedingungen mit Großbuchstaben verwendet, haben die folgenden Begriffe zusätzlich zu den an anderer Stelle in den Bedingungen definierten Begriffen die folgenden Bedeutungen.
„Entwicklungsdienstleistungen“ bezeichnet die Gestaltung, Konfiguration, Implementierung oder Anpassung von Software oder Funktionen für einen Unternehmenskunden, wie in dem entsprechenden Arbeitsauftrag beschrieben und ausdrücklich erwähnt, sowie alle damit verbundenen Unterlagen oder Lieferungen, wie in Abschnitt C näher beschrieben.
„Beratungsdienstleistungen“ bezeichnet die von Nuwacom für den Unternehmenskunden erbrachten professionellen oder beratenden Dienstleistungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Onboarding, Optimierung, Konfiguration, Workflow-Analyse und andere projektbezogene Unterstützung, wie in Abschnitt D näher beschrieben.
„Selbstverwaltetes Hosting“ bezeichnet die Bereitstellung der Nuwacom-Plattform innerhalb der eigenen Infrastruktur oder Hosting-Umgebung des Unternehmenskunden, wie in Abschnitt E dieser unternehmensspezifischen Bedingungen näher beschrieben.
„Service Level Agreement“ oder „SLA“ bezeichnet die in Abschnitt B dieser unternehmensspezifischen Bedingungen beschriebenen Leistungs- und Verfügbarkeitsverpflichtungen, einschließlich der geltenden Reaktionszeiten und Servicegutschriften.
B. Service Level Agreement
I. Anwendbarkeit des Service Level Agreement
Dieses Service Level Agreement ist Teil der Nutzungsbedingungen zwischen Nuwacom und dem Kunden, soweit die Nutzung der Plattform Gegenstand dieser Vereinbarung ist. Sie gelten zusätzlich zu den Nutzungsbedingungen und haben Vorrang vor den Nutzungsbedingungen.
Das SLA gilt nicht für Dienste oder Dienstkomponenten, die von Dritten bereitgestellt werden und möglicherweise in Verbindung mit Diensten von Nuwacom angeboten werden. Insbesondere gilt dieses SLA nicht für Funktionen der Plattform, die unter Verwendung von LLMs bereitgestellt werden.
II. Definitionen
„Verfügbarkeit” bezieht sich auf den Prozentsatz, der die Verfügbarkeit der Server der Plattform pro Kalenderjahr angibt, wobei geplante Wartungszeiten bei der Berechnung dieser Kennzahl nicht berücksichtigt werden.
„Servicegutschriften“ bezeichnet Servicetage für Unternehmenskunden, die am Ende der Laufzeit ohne zusätzliche Kosten für den Kunden hinzugefügt werden, oder, wenn sich die Vereinbarung automatisch verlängert, einen entsprechenden Rabatt, der auf die nächste anwendbare Rechnung angerechnet wird.
„Geplante Wartungszeiten” bezieht sich auf die Zeiten, in denen Wartungsarbeiten an der Plattform durchgeführt werden, die dem Kunden im Voraus innerhalb eines angemessenen Zeitraums mitgeteilt wurden. Geplante Wartungszeiten werden bei der Berechnung der Betriebszeit und entsprechend der Ausfallzeit nicht berücksichtigt. Nuwacom wird wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um geplante Wartungszeiten zwischen 6:00 und 18:00 Uhr MEZ zu vermeiden.
„Support-Geschäftszeiten” bezeichnet die Zeiten, zu denen Nuwacom Unternehmenskunden standardmäßigen technischen Support bietet, nämlich montags bis freitags von 9:00 bis 18:00 Uhr Mitteleuropäischer Zeit (MEZ/MESZ), ausgenommen Feiertage in Luxemburg und Deutschland.
III. Servicegutschriften
Verfügbarkeit. Während der Vertragslaufzeit stellt Nuwacom die Plattform mit einer Serviceverfügbarkeit von mindestens 99,9 % Betriebszeit („Serviceverfügbarkeit“) bereit. Soweit dies vernünftigerweise möglich ist, wird Nuwacom den Kunden mindestens 24 Stunden im Voraus über geplante Wartungsarbeiten informieren, die voraussichtlich länger als dreißig (30) Minuten dauern werden. Im Voraus angekündigte planmäßige Wartungszeiten werden nicht als Ausfallzeiten gewertet. Wenn Nuwacom die Serviceverfügbarkeit in einem bestimmten Kalendermonat nicht erfüllt, hat der Kunde Anspruch auf die unten beschriebenen Servicegutschriften. Dieses SLA zur Serviceverfügbarkeit legt die einzige und ausschließliche Abhilfe für den Kunden bei einer Nichteinhaltung der Serviceverfügbarkeit durch Nuwacom fest.
Die Anzahl der auszugebenden Servicegutschriften wird wie folgt bestimmt:
Verfügbarkeit des Dienstes (monatlich) | Dienstgutschrift
< 99,9 % und ≥ 99,0 % | 3 Tage
< 99,0 % und ≥ 95,0 % | 7 Tage
< 95,0 % | 15 Tage
Die Gesamtzahl der Servicegutschriften, die Nuwacom dem Kunden in einem Kalendermonat ausstellt, darf für Unternehmenskunden fünfzehn (15) Servicetage nicht überschreiten.
Servicegutschriften können nicht gegen Geldbeträge eingetauscht oder in Geldbeträge umgewandelt werden. Wenn das Konto des Kunden vollständig bezahlt ist und der Vertrag nicht verlängert wird, werden die Servicegutschriften am Ende der Laufzeit als zusätzliche Servicetage angerechnet.
Wenn der Kunde verlängert, werden die Servicegutschriften stattdessen als einmaliger Rabatt auf die nächste Rechnung nach dem entsprechenden Servicezeitraum angerechnet.
IV. Fehlfunktionen
Der Kunde kann Nuwacom über eine Fehlfunktion der Plattform oder des Zugangs zur Plattform informieren.
Ein Bericht gilt nur dann als offizielle Störungsmeldung, wenn er vom Kunden per E-Mail an support@Nuwacom.ai oder über ein Ticket im Nuwacom-Service-Desk-Portal gesendet wird und eine ausreichende Beschreibung der Störungssymptome enthält.
Nuwacom kann Störungen auf einer Status-Website veröffentlichen. Bezieht sich eine Störungsmeldung des Kunden auf eine von Nuwacom selbst veröffentlichte Störung, reicht ein Verweis auf die auf der Status-Website veröffentlichte Störung als angemessene Beschreibung aus.
Nuwacom weist einer vom Kunden gemeldeten Störung einen Schweregrad zu und priorisiert seine Reaktionen und Aktualisierungsintervalle auf Grundlage dieser Einstufung.
Es gelten folgende Schweregrade:
Kritisch: Die Plattform ist nicht verfügbar oder reagiert nicht. Der Kunde kann die Plattform nicht nutzen, und es gibt keine vorübergehende Abhilfe. Die Zeit für die erste Reaktion ist auf 2 Stunden festgelegt.
Hoch: Die vertraglich vereinbarten Kernfunktionen der Plattform sind für die Mehrheit der Nutzer des Kunden nicht nutzbar, und es steht keine geeignete Ausweichlösung zur Verfügung. Die Zeit für die erste Reaktion ist auf 8 Stunden festgelegt.
Niedrig: Die Plattform ist verfügbar, es treten jedoch Fehler oder Probleme auf, die nur durch eine geeignete vorübergehende Umgehungslösung behoben werden können. Die Zeit für die erste Reaktion ist auf 16 Stunden festgelegt.
Die erste Reaktionszeit bezieht sich auf den Zeitraum zwischen der Einreichung eines Vorfallsberichts durch den Kunden und der Antwort des Nuwacom-Teams mit einer Lösung oder mit klärenden Fragen. Alle Reaktionszeiten werden während der Support-Geschäftszeiten berechnet.
V. Ausschlüsse
Soweit Störungen oder sonstige Nichtverfügbarkeit der Plattform auf eine oder mehrere der folgenden Ursachen zurückzuführen sind, gilt dies nicht als Ausfallzeit und die SLA findet in diesem Zusammenhang keine Anwendung:
Fehlfunktion oder Ausfall der Netzwerkinfrastruktur, Geräte und/oder anderer Systeme des Kunden,
Nutzung der Plattform in einer Weise, die den Vertragsbedingungen widerspricht,
Nutzung der Plattform durch oder durch Integration in die Dienste eines Dritten,
Störung oder Ausfall des Internets,
Höhere Gewalt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Naturkatastrophen, Kriege, Streiks, Unruhen, nationale oder globale Pandemien oder ähnliche Ereignisse, die außerhalb der Kontrolle von Nuwacom liegen,
Ausfälle oder Störungen, die durch KI-Dienste verursacht werden,
Wartungsarbeiten oder Aktualisierungen, die gemäß dieser SLA durchgeführt werden.
C. Entwicklungsdienstleistungen
I. Anwendungsbereich
Diese Bedingungen für Entwicklungsdienstleistungen gelten zusätzlich zu den Nutzungsbedingungen. Sie gelten, wenn die Parteien die Erbringung zusätzlicher (individueller) Entwicklungsdienstleistungen durch Nuwacom vereinbaren. Dieser Abschnitt hat Vorrang vor den Nutzungsbedingungen, wenn und soweit dieser Abschnitt eine Angelegenheit regelt, die auch in den Nutzungsbedingungen geregelt ist.
II. Umfang der Entwicklungsdienstleistungen
Der Umfang der vereinbarten Entwicklungsdienstleistungen, die von Nuwacom zu erbringen sind, insbesondere, aber nicht beschränkt auf beabsichtigte Funktionen, Kompatibilität, sonstige Merkmale, vereinbarte Fristen, zu liefernde Dokumentation und sonstige Details, sind in der Arbeitsanweisung in Verbindung mit allen anderen Dokumenten oder Beschreibungen, auf die in der Arbeitsanweisung ausdrücklich Bezug genommen wird, festgelegt.
Im Rahmen der Entwicklungsdienstleistungen ist Nuwacom nicht verpflichtet, die Installation, Einweisung oder Schulung der Nutzer oder sonstige Beratungsleistungen zu erbringen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Entwicklungsdienstleistungen werden auf der Grundlage angemessener Anstrengungen erbracht, sofern dies nicht ausdrücklich in der Arbeitsanweisung garantiert ist.
Nuwacom ist nicht verpflichtet, einen Quellcode zu liefern oder bereitzustellen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
III. Nutzungsrechte
Nuwacom gewährt ein nicht exklusives, nicht unterlizenzierbares und nicht übertragbares Recht zur weltweiten Nutzung der Entwicklungsdienstleistungen gemäß dem Vertrag. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, erlischt das Nutzungsrecht automatisch, wenn der Kunde die Nutzung der Plattform einstellt. Nuwacom behält alle geistigen Eigentumsrechte an den Entwicklungsdienstleistungen und allen davon abgeleiteten Werken.
Zur Vermeidung von Zweifeln: Nuwacom ist berechtigt, die Entwicklungsdienstleistungen für den Kunden dauerhaft in die Standarddienstleistungen der Plattform oder in andere angebotene Dienstleistungen zu integrieren und entsprechenden Nutzungsrechten an Dritte zu gewähren, ohne dass dadurch weitere Rechte seitens des Kunden entstehen.
IV. Garantie
Bei Mängeln stehen dem Kunden die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu. Nuwacom hat jedoch das Recht zu entscheiden, ob ein Mangel durch Reparatur oder Ersatz behoben wird.
Gewährleistungsansprüche in Bezug auf die Entwicklungsdienstleistungen von Nuwacom unterliegen einer Verjährungsfrist von einem Jahr. Ansprüche auf Schadensersatz wegen Mängeln bleiben von dieser Regelung unberührt; insoweit gelten weiterhin die Nutzungsbedingungen.
Wenn der Kunde Nuwacom über das Vorliegen eines Mangels informiert und sich anschließend im Rahmen der Tätigkeiten von Nuwacom herausstellt, dass kein Mangel vorlag, ist Nuwacom berechtigt, die entsprechenden Kosten gemäß der Preisliste in Rechnung zu stellen.
V. Mitwirkungspflicht des Kunden
Wenn die Erbringung der Entwicklungsdienstleistungen durch Nuwacom die rechtzeitige Durchführung einer oder mehrerer Unterstützungs- oder Kooperationsmaßnahmen durch den Kunden erfordert („Mitwirkungspflicht“), wird Nuwacom den Kunden darüber informieren und eine Frist setzen, innerhalb derer die Mitwirkungspflicht erfüllt werden muss, damit Nuwacom die Entwicklungsdienstleistungen erbringen kann. Wenn Nuwacom eine angemessene Frist setzt, ist der Kunde verpflichtet, diese Mitwirkungspflichten innerhalb der Frist zu erfüllen, andernfalls ist Nuwacom berechtigt, eine vereinbarte Frist für die Erbringung der Entwicklungsleistungen anzupassen.
VI. Annahme
Sofern der Unternehmenskunde Nuwacom nicht innerhalb von fünf (5) Kalendertagen nach Lieferung der Entwicklungsdienstleistungen oder der damit verbundenen Leistungen schriftlich über einen wesentlichen und reproduzierbaren Mangel informiert, gelten diese Entwicklungsdienstleistungen als angenommen. Geringfügige oder unerhebliche Abweichungen stehen der Abnahme nicht entgegen.
Bei rechtzeitiger und ordnungsgemäßer Mängelanzeige wird Nuwacom nach eigener Wahl und auf eigene Kosten den Mangel innerhalb einer angemessenen Frist beseitigen oder den betroffenen Teil der Entwicklungsleistungen erneut erbringen. Nach einer solchen Korrektur oder Nacherfüllung gelten die Lieferungen als angenommen, es sei denn, der Unternehmenskunde teilt Nuwacom innerhalb von drei (3) Tagen nach erneuter Lieferung schriftlich mit, dass weiterhin Mängel bestehen.
D. Beratungsdienstleistungen
I. Anwendungsbereich
Diese Bedingungen für Beratungsleistungen gelten zusätzlich zu den Nutzungsbedingungen. Sie gelten, wenn die Parteien die Erbringung zusätzlicher Beratungsleistungen durch Nuwacom vereinbaren. Dieser Abschnitt hat Vorrang vor den Nutzungsbedingungen, wenn und soweit dieser Abschnitt eine Angelegenheit regelt, die auch in den Nutzungsbedingungen geregelt ist.
II. Umfang und Erbringung der Beratungsleistungen
Der genaue Umfang, die Dauer und die Form der vereinbarten Beratungsleistungen von Nuwacom sind im Arbeitsauftrag oder in einer anderen individuellen Vereinbarung zwischen den Parteien festgelegt.
Nuwacom ist berechtigt, externe Experten, Partnerunternehmen oder andere Dritte mit der Erbringung der Beratungsleistungen zu beauftragen.
III. Nutzungsrechte
Nuwacom gewährt dem Kunden ein nicht exklusives, nicht unterlizenzierbares und nicht übertragbares Recht, die Ergebnisse und Zwischenergebnisse der Beratungsleistungen, insbesondere, aber nicht beschränkt auf Leistungsbeschreibungen, Dokumentationen einschließlich Schulungsunterlagen, Berichte, Beratungsunterlagen, Tabellen, Diagramme und Bilder („Arbeitsergebnisse“), weltweit gemäß den Vertragsbedingungen zu nutzen. Die Arbeitsergebnisse dürfen nur für interne Geschäftszwecke des Kunden verwendet werden.
E. Selbstverwaltetes Hosting
I. Anwendungsbereich
Diese Bedingungen für selbstverwaltetes Hosting gelten zusätzlich zu den Nutzungsbedingungen. Sie gelten, wenn der Kunde die Plattform auf seinen eigenen Systemen hostet. Dieser Abschnitt hat Vorrang vor den Nutzungsbedingungen soweit eine abweichende Bestimmung zum gleichen Gegenstand getroffen wird. Die Anwendung dieses Abschnitts schließt die Anwendung der Dienstleistungsvereinbarung aus.
II. Installation
Wenn die Parteien sich auf ein selbstverwaltetes Hosting der Plattform einigen, gewährt Nuwacom dem Kunden zum vereinbarten Zeitpunkt Zugang zu einem Repository, das die für die Installation und den Betrieb der Plattform auf dem System des Kunden erforderlichen Dateien und Inhalte enthält.
Der Kunde verpflichtet sich, den Zugang zum Repository vertraulich zu behandeln und ihn weder Dritten zugänglich zu machen noch Dritten in irgendeiner Form zu gestatten, darauf zuzugreifen.
Die im Repository bereitgestellten Dateien und Inhalte dürfen nur für die vertraglich vereinbarte Installation und den Betrieb der Plattform verwendet werden. Jede darüber hinausgehende Nutzung ist nicht gestattet.
Die Installation der Plattform auf dem System des Kunden liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden. Nuwacom ist nicht verpflichtet, die Installation durchzuführen, sofern dies nicht ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart wurde.
III. Datenschutz und Datensicherheit
Nuwacom stellt die Plattform in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzgesetzen, einschließlich der DSGVO, bereit. Die Verantwortung für die Umsetzung und Verwaltung von Datenschutz- und Sicherheitsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform auf den eigenen Systemen des Kunden liegt ausschließlich beim Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, selbstständig und in eigener Verantwortung sicherzustellen, dass alle erforderlichen Maßnahmen zur Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze (einschließlich der DSGVO) getroffen werden.
IV. Verpflichtungen bei Vertragsende
Bei Beendigung des Vertrags über selbstverwaltetes Hosting ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich:
die Nutzung der Plattform unverzüglich einzustellen;
die Plattform und alle Programmkopien (einschließlich Sicherungskopien) vollständig und dauerhaft von ihren Systemen zu löschen; und
alle von Nuwacom bereitgestellten Materialien und Unterlagen auf eigene Kosten zurückzusenden. Der Kunde muss den Zugang zum Repository vertraulich behandeln und darf ihn nicht an Dritte weitergeben oder Dritten den Zugang ermöglichen.
Zur Vermeidung von Zweifeln sei darauf hingewiesen, dass Nuwacom keine Verantwortung für die Sicherheit, Verfügbarkeit oder Integrität der Plattform übernimmt, sobald diese in der Umgebung des Kunden installiert ist.
V. Sicherungskopie
Der Kunde ist berechtigt, eine Sicherungskopie der im Repository bereitgestellten Dateien ausschließlich zu Sicherungszwecken zu erstellen.
Diese Sicherungskopie muss als solche gekennzeichnet sein und einen Copyright-Vermerk zugunsten von Nuwacom enthalten.
Wenn Nuwacom die Plattform und die für die Installation und den Betrieb erforderlichen Dateien so bereitstellt, dass der Kunde diese Inhalte bei Bedarf erneut herunterladen kann, ist die Erstellung einer Sicherungskopie nicht zulässig.
F. Gerichtsspezifische Bestimmungen
Ist der Kunde in Deutschland ansässig oder hat er dort seinen Hauptgeschäftssitz, ist die nuwacom GmbH die Vertragspartnerin. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts.
Für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag sind die Gerichte am Sitz der nuwacom GmbH zuständig, sofern das Gesetz nichts anderes vorschreibt.
Datenverarbeitungsvertrag
Zuletzt aktualisiert: 27.10.2025
1. Präambel
Dieser Zusatz zur Datenverarbeitung („DPA“) ist Bestandteil der Dienstleistungsvereinbarung zwischen nuwacom (oder „Auftragsverarbeiter“) und dem Kunden (oder „Verantwortlicher“).
Bei der Erbringung der Dienstleistungen im Rahmen der Vereinbarung kann nuwacom personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzgesetzen verarbeiten.
Im Falle eines Widerspruchs zwischen dieser DPA und der Vereinbarung hat diese DPA Vorrang.
2. Definitionen
„Anwendbares Datenschutzrecht“ bezieht sich auf (i) die Europäische Datenschutz-Grundverordnung 2016/679 (DSGVO) und alle anwendbaren nationalen Datenschutzgesetze, insbesondere das luxemburgische Gesetz vom 1. August 2018 über die Organisation der Nationalen Kommission für den Datenschutz und die Umsetzung der Verordnung (EU) 2016/679, (ii) das britische Datenschutzgesetz von 2018 („UK GDPR“) oder (iii) das Schweizer Bundesgesetz über den Datenschutz von 1992 („Swiss DPA“).
„Autorisierte Unterauftragsverarbeiter“ bezeichnet Verarbeiter, die vom Verarbeiter zur Unterstützung bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen beauftragt werden. Zu den Unterauftragsverarbeitern können auch Dritte oder verbundene Unternehmen des Auftragsverarbeiters gehören.
„Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten“ bezeichnet eine Sicherheitsverletzung, die zur versehentlichen oder unrechtmäßigen Vernichtung, zum Verlust, zur Veränderung, zur unbefugten Offenlegung oder zum unbefugten Zugriff auf personenbezogene Daten führt, die vom (Unter-)Auftragsverarbeiter übermittelt, gespeichert oder verarbeitet werden.
„Anweisungen“ bezeichnet die schriftlichen Anweisungen des Verantwortlichen an den Auftragsverarbeiter zur Verarbeitung personenbezogener Daten, in denen festgelegt ist, wie personenbezogene Daten zu verarbeiten sind, einschließlich der Übermittlung, der Art der Verarbeitung, der Dauer, des Zwecks, der Art der personenbezogenen Daten und der Kategorien der betroffenen Personen. Die Anweisungen müssen den geltenden Datenschutzgesetzen, insbesondere der DSGVO, entsprechen und schriftlich oder in einem dokumentierten elektronischen Format erteilt werden. Änderungen oder Ergänzungen dieser Anweisungen bedürfen ebenfalls einer dokumentierten Form.
„Sensible Daten“ sind personenbezogene Daten, die durch besondere Rechtsvorschriften geschützt sind und einer besonderen Behandlung bedürfen, wie beispielsweise „besondere Datenkategorien“, „sensible Daten“ oder andere im Wesentlichen ähnliche Begriffe gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen, darunter unter anderem: biometrische Daten oder Gesundheitsdaten; Informationen, aus denen die ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen, genetische Daten oder biometrische Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person, Daten über Gesundheit oder das Sexualleben oder die sexuelle Orientierung einer Person oder Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten.
„Servicevereinbarung“ bezeichnet alle relevanten Vereinbarungen und/oder Bedingungen, die für die Parteien im Zusammenhang mit den nuwacom-Diensten gelten, einschließlich, soweit zutreffend, der nuwacom-Nutzungsbedingungen, des Rahmenvertrags über Dienstleistungen, des Serviceplans und/oder des Arbeitsauftrags, je nachdem, welche zwischen den Parteien gelten.
„Aufsichtsbehörde“ bezeichnet eine unabhängige Behörde, die für die Überwachung der Anwendung des Datenschutzrechts zuständig ist.
Verantwortlicher, betroffene Person, Auftragsverarbeiter und Verarbeitung sind im Sinne der DSGVO zu verstehen.
3. Anwendungsbereich
Die Vereinbarung gilt für die Erhebung, Verarbeitung und Löschung aller personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Dienstleistungsvereinbarung sind oder im Rahmen ihrer Umsetzung anfallen oder dem Auftragsverarbeiter bekannt werden.
Der Gegenstand und die Dauer der Datenverarbeitung sowie der Umfang, die Art und der Zweck der beabsichtigten Datenverarbeitung werden durch den Dienstleistungsvertrag und Anhang 1 festgelegt.
Sofern vom Kunden aktiviert, können die Dienste Besprechungen über den nuwacom-Agenten aufzeichnen, transkribieren und zusammenfassen. Aufzeichnungen, Transkripte und Zusammenfassungen von Besprechungen stellen Kundendaten dar und werden von nuwacom ausschließlich im Auftrag des Kunden zum Zweck der Erstellung von Besprechungszusammenfassungen, Nachverfolgungen und damit verbundenen Analysen verarbeitet. Der Kunde bestimmt, welche Besprechungen aufgezeichnet werden, und ist allein verantwortlich für die Festlegung der rechtlichen Grundlage für solche Aufzeichnungen, die Einholung erforderlicher Mitteilungen oder Einwilligungen von Teilnehmern und die Konfiguration, an welchen Besprechungen der nuwacom-Agent teilnehmen darf. Wenn vom Kunden aktiviert, können die Dienste Audio- und Videodaten von Besprechungen aufzeichnen und vorübergehend oder dauerhaft speichern, um Funktionen wie Transkription, Zusammenfassung, Wiedergabe und damit verbundene Notizfunktionen zu ermöglichen. nuwacom ergreift geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und Integrität solcher Aufzeichnungen, einschließlich Verschlüsselung während der Übertragung und Speicherung, Zugriffskontrolle und sicherer Löschung.
4. Verantwortung und Befugnis zur Erteilung von Anweisungen
Die Parteien stellen die Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze sicher. Die Parteien verstehen und vereinbaren, dass in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten der Kunde der Verantwortliche und der Auftragnehmer der Auftragsverarbeiter ist. Der Verantwortliche kann jederzeit die Offenlegung, Berichtigung, Anpassung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung der Daten verlangen.
Um den Schutz der Rechte der betroffenen Personen zu gewährleisten, leitet der Auftragsverarbeiter Anfragen an den Verantwortlichen weiter und leistet angemessene und technisch machbare Hilfe.
Übersteigt diese Unterstützung den üblichen und angemessenen Aufwand, kann der Auftragsverarbeiter dem Verantwortlichen die entstandenen Kosten in Rechnung stellen.
Zur Vermeidung von Zweifeln: Die Anweisungen des Kunden zur Verarbeitung personenbezogener Daten müssen den geltenden Datenschutzgesetzen entsprechen. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Richtigkeit, Qualität und Rechtmäßigkeit der personenbezogenen Daten sowie für die Art und Weise, wie er diese personenbezogenen Daten erworben hat. Soweit dies nach den geltenden Datenschutzgesetzen erforderlich ist, muss der Kunde die Funktionen zur Einwilligungsverwaltung der Dienste, einschließlich der Funktion zur doppelten Einwilligung, konfigurieren und nutzen, um die rechtmäßige Aufzeichnung, Verarbeitung und Nutzung von Audio- oder anderen Kommunikationsdaten sicherzustellen. Ohne Einschränkung stellt der Kunde den betroffenen Personen alle erforderlichen Informationen zur Verfügung, einschließlich einer Beschreibung der Dienste, und holt alle erforderlichen Genehmigungen und Einwilligungen oder andere geltende rechtmäßige Gründe für die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß dieser DPA und/oder den geltenden Datenschutzgesetzen ein und hält nuwacom schadlos gegenüber allen Ansprüchen, Schäden oder Geldstrafen, die sich aus der Nichtbeschaffung oder Verwendung der personenbezogenen Daten ohne rechtmäßige Einwilligung oder legitimen Geschäftszweck oder unter Verstoß gegen geltende Datenschutzgesetze ergeben. nuwacom wird den Kunden informieren, wenn nach Ansicht von nuwacom eine Anweisung gegen eine Bestimmung der geltenden Datenschutzgesetze verstößt, und ist nicht verpflichtet, dieser Anweisung nachzukommen, bis die Angelegenheit zwischen den Parteien in gutem Glauben geklärt ist.
Der Auftragsverarbeiter darf Daten nur im Rahmen der Weisungen des Verantwortlichen verarbeiten, es sei denn, das Recht der Union oder des Mitgliedsstaats, dem der Auftragsverarbeiter unterliegt, verpflichtet den Auftragsverarbeiter zu etwas anderem (z. B. Ermittlungen durch Strafverfolgungs- oder Staatssicherheitsbehörden); In diesem Fall muss der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen vor der Verarbeitung über diese gesetzlichen Anforderungen informieren, es sei denn, das betreffende Recht verbietet eine solche Benachrichtigung aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses (Art. 28 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe a DSGVO).
Der Auftragsverarbeiter muss den Verantwortlichen unverzüglich informieren, wenn er der Ansicht ist, dass eine Anweisung gegen Datenschutzbestimmungen verstößt.
Der Auftragsverarbeiter darf die Daten nicht für andere Zwecke verwenden und ist insbesondere nicht berechtigt, sie an Dritte weiterzugeben. Kopien und Duplikate dürfen nicht ohne Wissen des Verantwortlichen erstellt werden, außer für notwendige Sicherungskopien.
Sofern nicht anders genehmigt, erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Verantwortlichen ausschließlich innerhalb des Hoheitsgebiets der Europäischen Union. Eine Verarbeitung in einem Land außerhalb des in Satz 1 genannten Gebiets ist nur zulässig, wenn sichergestellt ist, dass das durch die DSGVO garantierte Schutzniveau unter Berücksichtigung der Anforderungen von Kapitel V der DSGVO nicht beeinträchtigt wird.
Der Auftragsverarbeiter stellt sicher, dass natürliche Personen, die seiner Aufsicht unterstehen und Zugang zu Daten haben, diese Daten nur auf Anweisung des Verantwortlichen verarbeiten. Der Verantwortliche erteilt dem Auftragsverarbeiter die Zustimmung zur Verarbeitung der Daten außerhalb der Räumlichkeiten des Auftragsverarbeiters (z. B. Homeoffice, mobiles Arbeiten) auf Grundlage der unter http://trust.nuwacom.ai festgelegten Verarbeitungssituation.
5. Einhaltung der zwingenden gesetzlichen Verpflichtungen durch den Auftragsverarbeiter
Der Auftragsverarbeiter stellt sicher, dass die zur Verarbeitung personenbezogener Daten befugten Personen sich zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer entsprechenden gesetzlichen Geheimhaltungspflicht unterliegen, und legt dem Verantwortlichen auf Anfrage einen entsprechenden Nachweis vor. Dies umfasst auch die Informationen über die Verpflichtungen, Anweisungen zu befolgen und den Zweck einzuhalten, für den die Daten in dieser Datenverarbeitungsbeziehung erhoben wurden.
Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen die Informationen zur Verfügung, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Grundsätze der ordnungsgemäßen Datenverarbeitung nachzuweisen, einschließlich der Umsetzung der erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen (Art. 5 Abs. 2, Art. 24 Abs. 1 DSGVO). Diese Informationen können durch Zertifizierungen, Konformitätsberichte oder andere angemessene Unterlagen bereitgestellt werden, die unter http://trust.nuwacom.ai verfügbar sind.
Der Auftragsverarbeiter benennt einen Datenschutzbeauftragten, der die entsprechenden Aufgaben gemäß den gesetzlichen Bestimmungen wahrnimmt. Die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten lauten heyData GmbH, Schützenstr. 5, 10117 Berlin, datenschutz@heydata.eu.
6. Sicherstellung der technischen und organisatorischen Maßnahmen
Die Parteien vereinbaren, dass der Auftragsverarbeiter die im Trust Center unter http://trust.nuwacom.ai und in Anhang 2 beschriebenen technischen und organisatorischen Maßnahmen umsetzt.
Diese Maßnahmen gelten als integraler Bestandteil dieser Vereinbarung und können vom Auftragsverarbeiter von Zeit zu Zeit aktualisiert werden, um dem technischen Fortschritt Rechnung zu tragen, sofern diese Aktualisierungen das allgemeine Sicherheitsniveau nicht beeinträchtigen.
Technische und organisatorische Maßnahmen unterliegen dem technischen Fortschritt. Der Verarbeiter kann alternative angemessene Maßnahmen ergreifen, sofern diese Aktualisierungen das allgemeine Sicherheitsniveau der Dienste nicht beeinträchtigen.
Der Verarbeiter kann von Zeit zu Zeit externe Prüfer einsetzen, um die Angemessenheit seiner Sicherheitsmaßnahmen zur Verarbeitung personenbezogener Daten zu überprüfen (jeweils eine „Prüfung“). Die Audits werden mindestens einmal jährlich auf Kosten des Verarbeiters von einem unabhängigen, vom Verarbeiter nach eigenem Ermessen ausgewählten Wirtschaftsprüfer durchgeführt, der einen vertraulichen Prüfungsbericht (ein „Prüfungsbericht“) vorlegt. Auf schriftliche Anfrage des Verantwortlichen (maximal einmal pro Jahr) stellt der Auftragsverarbeiter dem Verantwortlichen eine Kopie des aktuellen Auditberichts zur Verfügung. Der Verantwortliche stimmt zu, dass der Prüfbericht alle durch die geltenden Datenschutzgesetze gewährten Prüfungsrechte erfüllt. Wenn ein Auditbericht nicht die erforderlichen Informationen enthält oder der Verantwortliche auf ein Audit einer Aufsichtsbehörde reagieren muss, für das der Auditbericht nicht ausreicht, muss der Verantwortliche den Auftragsverarbeiter mindestens zehn (10) Werktage im Voraus benachrichtigen, und die Parteien müssen einen gemeinsam vereinbarten Auditplan erstellen, der Folgendes umfasst: (a) die Ernennung eines unabhängigen externen Auditors; (b) die erforderliche Zugangszeit während der Geschäftszeiten; (c) die Abrechnung gegenüber dem Verantwortlichen zu den dann geltenden Sätzen des Auftragsverarbeiters; (d) die Durchführung höchstens einmal jährlich; und (f) die Beschränkung der Ergebnisse auf Daten, die für den Verantwortlichen relevant sind. Alle gemäß dieser Klausel offengelegten Informationen sind als vertrauliche Informationen zu behandeln. Die Übermittlung personenbezogener Daten in ein Drittland (außerhalb des EWR) kann unter den in Artikel 44 ff. der DSGVO festgelegten Bedingungen erfolgen.
7. Übermittlung personenbezogener Daten
Der Auftragsverarbeiter darf personenbezogene Daten nur auf dokumentierte Anweisung des Verantwortlichen verarbeiten, einschließlich in Bezug auf die Übermittlung personenbezogener Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation, es sei denn, dies ist gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen, denen der Auftragsverarbeiter unterliegt, erforderlich. Für die Zwecke dieser Vereinbarung dient diese DPA als eine Reihe von dokumentierten Anweisungen des Verantwortlichen an den Auftragsverarbeiter.
Der Verantwortliche ermächtigt den Auftragsverarbeiter, personenbezogene Daten an seine autorisierten Unterauftragsverarbeiter zu übermitteln, einschließlich Übermittlungen in Länder außerhalb des Landes des Verantwortlichen.
Vor der Übermittlung personenbezogener Daten in ein anderes Land als das, in dem sie ursprünglich erhoben wurden, ergreift der Datenverarbeiter angemessene Maßnahmen zur Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze, einschließlich der Umsetzung geeigneter Schutzmaßnahmen, sofern erforderlich.
Eingeschränkte Übermittlungen außerhalb des EWR und der Schweiz: Ist der Kunde für die Verarbeitung der durch die DSGVO geschützten personenbezogenen Daten verantwortlich, gilt (i) Modul 2 der EU-Standardvertragsklauseln zwischen dem Kunden als „Datenexporteur” und nuwacom als „Datenimporteur” auf folgender Grundlage: (ii) In Klausel 7 gilt die optionale Andockklausel. (iii) In Klausel 9 gilt Option 2, und die Frist für die vorherige Ankündigung von Änderungen des Unterauftragsverarbeiters beträgt fünfzehn (15) Tage. (iv) In Klausel 11 findet die optionale Formulierung keine Anwendung. (v) In Klausel 17 findet Option 1 Anwendung, und die EU-SCC unterliegen luxemburgischem Recht. (vi) In Klausel 18(b) sind Streitigkeiten vor den Gerichten Luxemburgs zu klären. (vii) Für Anhang 1 sind die Adressen, Kontaktdaten usw. der Parteien in den Definitionen der Parteien in dieser DPA beschrieben; die benannte Kontaktperson für den Auftragsverarbeiter ist in dieser DPA beschrieben; die Beschreibung der Übermittlung ist in Anhang 1 dieser DPA enthalten, die zuständige Aufsichtsbehörde wird gemäß Klausel 13 der EU-SCCs definiert; (viii) Anhang 2 der EU-Standardvertragsklauseln gilt als Bestandteil von Anhang 2 dieser DPA. (xi) Anhang 3 der EU-Standardvertragsklauseln enthält die Liste der autorisierten Unterauftragsverarbeiter. Ist der Kunde ein Verantwortlicher für personenbezogene Daten, die durch das Schweizer Datenschutzgesetz geschützt sind, gilt Modul 2 der EU-SCC zwischen dem Kunden als „Datenexporteur” und nuwacom als „Datenimporteur” auf der vorstehenden Grundlage und zusätzlich: (i) In Klausel 13 ist die zuständige Aufsichtsbehörde die Eidgenössische Datenschutz- und Informationskommission. (ii) darf der Begriff „Mitgliedsstaat“ nicht so ausgelegt werden, dass betroffene Personen in der Schweiz davon ausgeschlossen sind, ihre Rechte an ihrem gewöhnlichen Aufenthaltsort gemäß Klausel 18(c) durchzusetzen, (iii) alle Verweise auf die DSGVO in diesem Nachtrag gelten auch als Verweise auf das Schweizer Datenschutzgesetz, und (iv) die EU-SCC schützen auch die personenbezogenen Daten juristischer Personen, bis ein überarbeitetes Schweizer Datenschutzgesetz in Kraft tritt.
Eingeschränkte Überweisungen außerhalb des Vereinigten Königreichs:
In Bezug auf personenbezogene Daten, die der britischen DSGVO unterliegen, vereinbaren die Parteien (i) sich auf die geltenden EU-SCCs zu stützen, wie sie in Abschnitt 7.4 ausgefüllt und durch den britischen Nachtrag geändert wurden, (ii) die Angaben gelten als gemäß Abschnitt 7.4 ausgefüllt, (iii) die britischen SCCs werden durch diesen Verweis aufgenommen und bilden einen integralen Bestandteil dieser DPA, und dass (iv) der Datenverantwortliche als „Datenexporteur” und der Datenverarbeiter als „Datenimporteur” gelten.
Die geltenden EU-SCCS werden wie folgt geändert (i) Tabelle 1 des britischen Nachtrags ist wie folgt auszufüllen: „Startdatum: Wie in der Dienstleistungsvereinbarung festgelegt, Angaben zu den Parteien: wie in dieser DPA und in der Dienstleistungsvereinbarung festgelegt; und Hauptansprechpartner: Siehe diese DPA und/oder die Dienstleistungsvereinbarung”; (ii) Tabelle 2 des britischen Nachtrags bezieht sich auf die EU-SCC, wie sie in dieser DPA definiert sind, mit den in Abschnitt 7.4 beschriebenen Details und geltenden Klauseln; (iii) Tabelle 3 des britischen Nachtrags ist wie folgt auszufüllen: „Die Anhangsinformationen sind die Informationen, die für die ausgewählten Module gemäß dem Anhang der genehmigten EU-SCCs (mit Ausnahme der Parteien) bereitgestellt werden müssen und die für diesen Nachtrag in Anhang 1A: Liste der Parteien: wie in der DPA definiert, Anhang 1B: Beschreibung der Übermittlung: wie in Anhang 1 und anderen Abschnitten der DPA dargelegt, Anhang II: Technische und organisatorische Maßnahmen, einschließlich technischer und organisatorischer Maßnahmen zur Gewährleistung der Datensicherheit: wie in Anhang 2 der DPA dargelegt, Anhang III: Liste der Unterauftragsverarbeiter: Autorisierte Unterauftragsverarbeiter, und (iv) in Tabelle 4 des britischen Nachtrags kann jede Partei den britischen Nachtrag gemäß seinen Bestimmungen kündigen, und das jeweilige Kästchen für jede Partei gilt als angekreuzt.
Verpflichtende Klauseln: Die verpflichtenden Klauseln des genehmigten Nachtrags, d. h. die Vorlage Nachtrag B.1.0, die von der ICO herausgegeben und dem Parlament gemäß § 119A der britischen DSGVO am 2. Februar 2022 vorgelegt wurde, in der gemäß Abschnitt 18 dieser verpflichtenden Klauseln überarbeiteten Fassung.
8. Meldung von Verstößen durch den Auftragsverarbeiter
Der Auftragsverarbeiter muss den Verantwortlichen unverzüglich benachrichtigen, sobald er Kenntnis von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten erlangt hat. Dies gilt insbesondere für die Meldepflicht gemäß Art. 33 Abs. 2 DSGVO sowie für die entsprechenden Pflichten des Verantwortlichen gemäß Art. 33 und Art. 34 DSGVO. Der Auftragsverarbeiter verpflichtet sich, den Verantwortlichen bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen gemäß den Artikeln 33 und 34 DSGVO bei Bedarf in angemessener Weise zu unterstützen. Der Auftragsverarbeiter darf Mitteilungen gemäß Art. 33 oder 34 DSGVO nur im Auftrag des Verantwortlichen nach vorheriger Weisung vornehmen es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben..
9. Löschung und Rückgabe von Daten
Die zur Verfügung gestellten Datenträger und Datensätze bleiben Eigentum des Verantwortlichen.
30 Tage nach Beendigung oder Ablauf des Dienstleistungsvertrags löscht der Auftragsverarbeiter alle Kundendaten, Dokumente, Verarbeitungs- und Nutzungsergebnisse sowie Datensätze (einschließlich aller Kopien oder Reproduktionen davon), die ihm im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis in den Besitz gelangt sind, in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzgesetzen. Ein Löschungsprotokoll kann vom Verantwortlichen schriftlich angefordert werden. Datensätze können über die bereitgestellten Exportschnittstellen an den Verantwortlichen zurückgegeben werden, der die Daten entsprechend sichern kann. Der Verantwortliche stellt sicher, dass die Datensätze vor Ablauf der Aufbewahrungsfrist gegebenenfalls gesichert werden, da aufgrund implementierter automatisierter Löschprozesse ein späterer Zugriff nicht mehr möglich ist. Sicherungskopien (Backups) werden, sofern vorhanden, gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen spätestens 90 Tage nach Beendigung des Dienstleistungsvertrags gelöscht.
Der Auftragsverarbeiter kann Unterlagen, die als Nachweis für die ordnungsgemäße und vertragsgemäße Datenverarbeitung dienen, gemäß den geltenden Aufbewahrungsfristen auch über das Ende des Dienstleistungsvertrags hinaus aufbewahren.
10. Unterauftragsverarbeiter
Der Auftragsverarbeiter kann weitere Auftragsverarbeiter (Unterauftragsverarbeiter) beauftragen. Die grundlegenden Anforderungen für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung bleiben davon unberührt. Die aktuelle Liste der autorisierten Unterauftragsverarbeiter ist unter http://trust.nuwacom.ai verfügbar. Der Verantwortliche stimmt ihrer Einstellung zu. Der Kunde kann innerhalb von fünfzehn (15) Tagen nach Erhalt dieser Mitteilung aus berechtigten Gründen im Zusammenhang mit dem Datenschutz Widerspruch einlegen. Wenn der Kunde Einwände erhebt, werden die Parteien in gutem Glauben Gespräche führen, um die Einwände auszuräumen. Dienstleistungen von Dritten, die die Vertragserfüllung unterstützen, wie beispielsweise Telekommunikationsdienstleistungen, gelten nicht als Unterauftragsleistungen im Sinne dieser Bestimmung. Der Auftragsverarbeiter ist jedoch verpflichtet, angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen zu treffen und Kontrollmaßnahmen zu ergreifen, um den Schutz und die Sicherheit der Daten des Verantwortlichen auch bei der Inanspruchnahme ausgelagerter Nebendienstleistungen zu gewährleisten.
Wenn der Auftragsverarbeiter einen neuen Unterauftragsverarbeiter beauftragt, muss der Auftragsverarbeiter sicherstellen, dass seine vertraglichen Vereinbarungen mit dem Unterauftragsverarbeiter so gestaltet sind, dass das Datenschutzniveau mindestens dem der Vereinbarung zwischen dem Verantwortlichen und dem Auftragsverarbeiter entspricht und dass alle vertraglichen und gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind. Dies ist besonders wichtig im Hinblick auf die Umsetzung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen, um ein zufriedenstellendes Maß an Verarbeitungssicherheit zu gewährleisten.
Informationen zu den Kategorien der vom Auftragsverarbeiter beauftragten Unterauftragsverarbeiter und zur Art ihrer Datenschutzverpflichtungen finden Sie unter http://trust.nuwacom.ai. Diese Informationen stellen das Zugriffsrecht des Verantwortlichen gemäß dieser Vereinbarung dar. Der Auftragsverarbeiter kann auf schriftliche Anfrage zusätzliche Informationen über die Pflichten der Unterauftragsverarbeiter bereitstellen, wenn dies erforderlich ist, um die Einhaltung der geltenden Gesetze nachzuweisen.
Wenn der Unterauftragsverarbeiter seinen Datenschutzverpflichtungen nicht nachkommt, haftet der Auftragsverarbeiter gegenüber dem Verantwortlichen für die Einhaltung dieser Verpflichtungen durch den Unterauftragsverarbeiter.
11. Schlussbestimmungen
Diese Vereinbarung kann vom Auftragsverarbeiter von Zeit zu Zeit aktualisiert werden. Aktualisierungen werden dem Verantwortlichen über das Trust Center oder andere geeignete Mittel mitgeteilt. Die fortgesetzte Nutzung der Dienste nach Ablauf von 30 Tagen gilt als Zustimmung zu der aktualisierten Vereinbarung.
Die Anweisungen des Verantwortlichen beschränken sich auf die innerhalb der Dienste verfügbaren Konfigurationsoptionen. Solche Anweisungen gelten als vom Verantwortlichen über seine autorisierten Kontoverwalter erteilt.
Diese Vereinbarung unterliegt luxemburgischem Recht. Gerichtsstand ist Luxemburg-Stadt.
Jedes Zurückbehaltungsrecht des Auftragsverarbeiters in Bezug auf personenbezogene Daten, die im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet werden, und die damit verbundenen Datenträger, sofern diese Eigentum des Verantwortlichen sind, ist ausgeschlossen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die ungültige oder nicht durchsetzbare Bestimmung wird durch eine gültige und durchsetzbare Bestimmung ersetzt, die dem von den Parteien mit der ungültigen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die Vereinbarung als unvollständig erweist.
Anhang 1: Verarbeitungsvorgänge
WIE WIR PERSONENBEZOGENE DATEN ERHEBEN
nuwacom erhebt personenbezogene Daten auf folgende Weise: (i) über die nuwacom-Plattform; (ii) über die Kommunikation mit Kunden; (iii) über KI-Dienstleister und (iv) über Plattformintegrationen.
BESCHREIBUNG UND ART DER VERARBEITUNGSTÄTIGKEITEN UND DIENSTLEISTUNGEN
Allgemeine Merkmale: Zu den Dienstleistungen gehört die Bereitstellung eines KI-gestützten Tools zur Datenextraktion und Informationsverarbeitung, mit dem Benutzer ihre eigenen Dokumente (Verträge, Berichte, Mitteilungen usw.) hochladen oder verknüpfen und strukturierte Erkenntnisse oder Antworten abrufen können.
nuwacom-Agent: Bereitstellung automatisierter Funktionen für die Erstellung von Besprechungsnotizen, Transkriptionen und Zusammenfassungen innerhalb der nuwacom-Plattform, ausschließlich im Auftrag des Kunden, sowie Speicherung dieser Zusammenfassungen und Transkripte im Arbeitsbereich des Kunden, damit dieser sie anzeigen, bearbeiten oder löschen kann.
KATEGORIEN VON BETROFFENEN PERSONEN
Mitarbeiter des Verantwortlichen
Dritte, die vom Verantwortlichen autorisiert wurden (z. B. verbundene Unternehmen, Dienstleister, Berater oder Agenturen) oder deren Daten in den Inhalten enthalten sind.
nuwacom-Agent: Meeting-Teilnehmer
HÄUFIGKEIT DER VERARBEITUNG
Kontinuierlich
KATEGORIEN DER VERARBEITETEN PERSONENBEZOGENEN DATEN UND SPEZIFISCHE ANGABEN ZUR VERARBEITUNG
Berufliche Kontakt- oder Profildaten (z. B. Vor- und Nachname, E-Mail-Adresse, Position, Abteilung, Standort sowie weitere erforderliche oder freiwillige Profilinformationen)
Anmeldedaten (E-Mail-Adresse, Passwort oder vom Verantwortlichen über das SSO-Verfahren (Ansprüche) übermittelte Daten)
Inhalt (andere personenbezogene Daten, die dem Auftragsverarbeiter von Nutzern des Verantwortlichen übermittelt werden oder in den Daten des Verantwortlichen enthalten sind)
Nutzungsdaten (z. B. IP-Adresse, Geräteeigenschaften, Zugriffszeiten, Benutzer-ID)
nuwacom-Agenten-Meeting-Aufzeichnungs- und Notizfunktion:
Der Kunde und die autorisierten Nutzer bestimmen die Identität der Personen, die an den von den Diensten analysierten Gesprächen und Inhalten beteiligt sind, sowie die Art und Beschaffenheit der personenbezogenen Daten (sofern vorhanden), die in solchen Gesprächen ausgetauscht oder in solchen Inhalten enthalten sind. nuwacom hat keine Kontrolle über die Identität der betroffenen Personen, deren personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet werden, und über die Arten der verarbeiteten personenbezogenen Daten. Die Dienste sind nicht für die Verarbeitung sensibler Daten vorgesehen. Nach Wahl des Kunden können die Dienste auch zur Erfassung von Sprachidentifikatoren in Bezug auf autorisierte Benutzer verwendet werden, um Sprecher zu identifizieren und Anrufe zu katalogisieren.
Aufbewahrung und Löschung. Sofern vom Kunden nicht anders angegeben, werden Aufzeichnungen und zugehörige Transkripte nur so lange aufbewahrt, wie es für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlich ist oder vom Kunden konfiguriert wurde. Wenn der Kunde eine Aufzeichnung löscht oder das entsprechende Konto kündigt, wird nuwacom die Aufzeichnung innerhalb von dreißig (30) Tagen dauerhaft und unwiderruflich aus den aktiven Systemen löschen und aus den Backups entfernen.
Anhang 2: Technische und organisatorische Maßnahmen.
Die technischen und organisatorischen Maßnahmen von nuwacom finden Sie unter http://trust.nuwacom.ai.
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